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L 6 AS 337/21•Landessozialgericht NRW, 2025-01-30, L 6 AS 337/21
L 6 AS 337/21Sozialversicherungsgericht30.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: L 6 AS 337/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0130.L6AS337.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 29.01.2021 geändert.
Der Bescheid vom 13.08.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.01.2019 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.130 € festgesetzt.
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