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L 10 KR 695/24 B ER•Landessozialgericht NRW, 2025-02-17, L 10 KR 695/24 B ER
L 10 KR 695/24 B ERSozialversicherungsgericht17.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-17
Aktenzeichen: L 10 KR 695/24 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0217.L10KR695.24B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 11.10.2024 aufgehoben.
Der Antrag auf Kostenübernahme der regelmäßigen extrakorporalen Lipid-Apherese-Therapie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wird abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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