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L 15 SB 10/25 B•Landessozialgericht NRW, 2025-03-14, L 15 SB 10/25 B
L 15 SB 10/25 BSozialversicherungsgericht14.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: L 15 SB 10/25 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0314.L15SB10.25B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.09.2024 geändert. Die dem Antragsteller für sein im Verfahren des Sozialgerichts S 23 SB 254/23 erstattetes medizinischen Sachverständigengutachten vom 08.07.2024 zustehende Vergütung wird auf 2.765,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Dieser Beschluss ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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