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L 9 SO 177/24•Landessozialgericht NRW, 2025-05-15, L 9 SO 177/24
L 9 SO 177/24Sozialversicherungsgericht15.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-15
Aktenzeichen: L 9 SO 177/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0515.L9SO177.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.04.2024 geändert.
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.03.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.08.2021 verurteilt, die Kosten in Höhe von 11.530 € für das selbstbeschaffte Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb (Opair) zu zahlen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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