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L 8 BA 110/18•Landessozialgericht NRW, 2025-05-21, L 8 BA 110/18
L 8 BA 110/18Sozialversicherungsgericht21.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: L 8 BA 110/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0521.L8BA110.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.03.2017 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 419,51 Euro festgesetzt.
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