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L 8 BA 31/25•Landessozialgericht NRW, 2025-05-21, L 8 BA 31/25
L 8 BA 31/25Sozialversicherungsgericht21.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: L 8 BA 31/25
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0521.L8BA31.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 05.05.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 156.131,48 Euro festgesetzt.
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