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L 15 U 124/25 B•Landessozialgericht NRW, 2025-07-03, L 15 U 124/25 B
L 15 U 124/25 BSozialversicherungsgericht03.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: L 15 U 124/25 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0703.L15U124.25B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 29.11.2024 geändert. Die dem Antragsteller für sein im Verfahren S 4 U 181/21 erstattetes arbeitstechnisches Gutachten vom 11.12.2023 zustehende Vergütung wird auf 5.830,88 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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