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L 6 SB 33/24•Landessozialgericht NRW, 2025-10-02, L 6 SB 33/24
L 6 SB 33/24Sozialversicherungsgericht02.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-02
Aktenzeichen: L 6 SB 33/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:1002.L6SB33.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.11.2023 geändert. Der Bescheid vom 31.05.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2022 wird aufgehoben, soweit damit das Merkzeichen aG entzogen wurde.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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