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L 10 KR 673/25 B ER•Landessozialgericht NRW, 2025-11-21, L 10 KR 673/25 B ER
L 10 KR 673/25 B ERSozialversicherungsgericht21.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-21
Aktenzeichen: L 10 KR 673/25 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:1121.L10KR673.25B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.08.2025 geändert.
Die Antragsgegnerin wird zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege in Form der Sicherungspflege bis längstens 27.03.2026 verpflichtet.
Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu 4/5.
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