15 U 133/73•Oberlandesgericht Düsseldorf, 1974-04-03, 15 U 133/73
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1974-04-03, 15 U 133/73
15 U 133/73Obergericht03.04.1974
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 133/73 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1974-04-03
Aktenzeichen: 15 U 133/73
ECLI: ECLI:DE:OLGD:1974:0403.15U133.73.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Mai 1973 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgericht Duis-burg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.916,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Oktober 1972 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 1/4 der Klägerin und zu 3/4 den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last. Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,-- DM abzuwenden.
Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässi-gen großen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Die Revision wird zugelassen.
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