21 U 8/95•Oberlandesgericht Düsseldorf, 1995-10-24, 21 U 8/95
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1995-10-24, 21 U 8/95
21 U 8/95Obergericht24.10.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 8/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-24
Aktenzeichen: 21 U 8/95
ECLI: ECLI:DE:OLGD:1995:1024.21U8.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.10.1994 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wert der Beschwer für die Klägerin: 27.773,31 DM.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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