21 U 48/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 1999-10-26, 21 U 48/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1999-10-26, 21 U 48/99
21 U 48/99Obergericht26.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 48/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-26
Aktenzeichen: 21 U 48/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:1999:1026.21U48.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 22.01.1999 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.800,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.09.1998 zu zahlen. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.