I-6 U 166/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 1999-11-25, I-6 U 166/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1999-11-25, I-6 U 166/98
I-6 U 166/98Obergericht25.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 166/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-25
Aktenzeichen: I-6 U 166/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:1999:1125.I6U166.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. November 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfah-rens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jeder Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leis-tet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft ei-ner in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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