I-6 U 168/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-01-27, I-6 U 168/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-01-27, I-6 U 168/98
I-6 U 168/98Obergericht27.01.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 168/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-27
Aktenzeichen: I-6 U 168/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0127.I6U168.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.10.1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 272.805,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.03.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 320.000,00 DM abzu-wenden, falls nicht der Kläger vor der Zwangsvollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen Großbank o-der öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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