I-15 U 106/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-03-15, I-15 U 106/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-03-15, I-15 U 106/99
I-15 U 106/99Obergericht15.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 106/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-15
Aktenzeichen: I-15 U 106/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0315.I15U106.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.04.1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß festgestellt wird, daß der Rechtsstreit hinsichtlich des Klagean-trags zu 1) in der Hauptsache seit dem 01.10.1999 und hinsichtlich des Klageantrags zu 2) insgesamt erledigt ist und daß die Beklagten der Klägerin für sämtliche Schäden haftbar sind, die daraus resultieren, daß seit dem 01.01.1998 bis zum 30.09.1999 Produkte der Marke F. auf dem genannten Grundstück vertrieben worden sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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