Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-03-28, I-15 W 9/00

I-15 W 9/00Obergericht28.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 9/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-28

Aktenzeichen: I-15 W 9/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0328.I15W9.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 1999 abge-ändert. Es wird festgestellt, daß der Rechtsweg zu den ordentlichen Ge-richten gegeben ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Die Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird nicht zugelassen.

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