I-15 W 9/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-03-28, I-15 W 9/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-03-28, I-15 W 9/00
I-15 W 9/00Obergericht28.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 9/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-28
Aktenzeichen: I-15 W 9/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0328.I15W9.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 1999 abge-ändert. Es wird festgestellt, daß der Rechtsweg zu den ordentlichen Ge-richten gegeben ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Die Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird nicht zugelassen.
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