I-6 U 139/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-08-24, I-6 U 139/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-08-24, I-6 U 139/99
I-6 U 139/99Obergericht24.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 139/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-24
Aktenzeichen: I-6 U 139/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0824.I6U139.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 1999 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von41.000,-- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen großen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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