Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-08-24, I-6 U 139/99

I-6 U 139/99Obergericht24.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 139/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-24

Aktenzeichen: I-6 U 139/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0824.I6U139.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 1999 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von41.000,-- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen großen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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