I-22 U 47/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-09-08, I-22 U 47/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-09-08, I-22 U 47/00
I-22 U 47/00Obergericht08.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 47/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-08
Aktenzeichen: I-22 U 47/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:0908.I22U47.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 9. Februar 2000 teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.833,44 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.03.1998 zu zahlen.
Die Berufung wird zurückgewiesen, soweit die Klage hin-sichtlich eines Teilbetrages von 10.656,53 DM nebst Zin-sen abgewiesen worden ist.
Im übrigen wird die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden hat.
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