I-15 U 58/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-18, I-15 U 58/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-18, I-15 U 58/98
I-15 U 58/98Obergericht18.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 58/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-18
Aktenzeichen: I-15 U 58/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1018.I15U58.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 1), ihrer Streithelfe-rin und der Beklagten zu 3) gegen das am 16. Dezember 1997 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 4) und auf die Anschluß-Berufung der Klägerin gegen die Beklagten zu 1) und zu 3) wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und neu gefaßt:
Die Leistungsklage gegen die Beklagten zu 1) bis 4) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Wegen des Betrages des Anspruchs wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Land-gericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der des Berufungsverfahrens, übertragen wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.