I-3 Wx 318/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-30, I-3 Wx 318/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-30, I-3 Wx 318/00
I-3 Wx 318/00Obergericht30.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 318/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-30
Aktenzeichen: I-3 Wx 318/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1030.I3WX318.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 5.000,- DM.
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