3 W 353/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 3 W 353/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 3 W 353/00
3 W 353/00Obergericht08.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 353/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-08
Aktenzeichen: 3 W 353/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1108.3W353.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Das Gesuch der Antragstellerin, das Urteil des Kantongerechts in Amsterdam vom 14. April 2000, Aktenzeichen - 350500/CV EXPL 00-4839 - für vollstreckbar zu erklären, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden der Antragstellerin auferlegt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 25.000,- DM.
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