Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-12-06, II-8 WF 218/00

II-8 WF 218/00Obergericht06.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 218/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-06

Aktenzeichen: II-8 WF 218/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1206.II8WF218.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

wird auf die Beschwerde des Beklagten der Beschluß des Amtsgerichts Rheinberg vom 30. Oktober 2000 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Dem Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags und unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit er sich mit seinem Klageabweisungsantrag gegen folgende monatliche Unterhaltsbeträge verteidigt:

Juli 2000 von mehr als 375 DM;

August bis Dezember 2000 von mehr als je 216 DM.

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