3 Wx 423/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-05, 3 Wx 423/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-05, 3 Wx 423/99
3 Wx 423/99Obergericht05.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 423/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-05
Aktenzeichen: 3 Wx 423/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0105.3WX423.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird im Kostenpunkt und soweit die Antragsgegnerin hierdurch verpflichtet wird, an die Antragsteller zu Händen der Verwalterin 130.660,91 DM nebst 2,75 % Zinsen aus 128.335,50 DM vom 5. März 1988 bis 2. August 1996 und 4 % Zinsen aus 128.335,50 DM seit dem 3. August 1996 zu zahlen, aufgehoben. Die Sache wird inso-weit zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des dritten Rechtszuges - an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 130.660,91 DM
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