Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-01-10, I-15 U 156/00

I-15 U 156/00Obergericht10.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 156/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-10

Aktenzeichen: I-15 U 156/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0110.I15U156.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 31.05.2000 abgeändert.

Der Klageanspruch wird dem Grunde nach für gerecht-fertigt erklärt.

Der Rechtsstreit wird zur Verhandlung und Ent-scheidung über die Höhe des Klageanspruchs an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entschei-dung über die Kosten der Berufung vorbehalten bleibt.

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