I-6 U 64/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-08, I-6 U 64/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-08, I-6 U 64/00
I-6 U 64/00Obergericht08.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 64/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-08
Aktenzeichen: I-6 U 64/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0308.I6U64.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Januar 2000 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Die Kosten des Berufungs-verfahrens werden dem Kläger zu 3/10 und der Beklagten zu 7/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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