I-15 U 178/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-21, I-15 U 178/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-21, I-15 U 178/00
I-15 U 178/00Obergericht21.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 178/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-21
Aktenzeichen: I-15 U 178/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0321.I15U178.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Juni 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 17.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Alle Sicherheiten können auch durch die selbstschuld-nerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.