I-15 U 285/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-21, I-15 U 285/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-03-21, I-15 U 285/00
I-15 U 285/00Obergericht21.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 285/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-21
Aktenzeichen: I-15 U 285/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0321.I15U285.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 22. November 2000 verkündete Urteil der 12. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2000 wird aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstelle-rin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.