I-24 U 53/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-03, I-24 U 53/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-03, I-24 U 53/00
I-24 U 53/00Obergericht03.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 53/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-03
Aktenzeichen: I-24 U 53/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0403.I24U53.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 26. November 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf -Einzelrichter- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der weiterge-henden Klage verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 72.537,66 DM nebst 4% Zinsen seit dem
- August 1998 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 14%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 86%, die des zweiten Rechtszuges die Klägerin 43%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 57%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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