Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-04-23, 3 W 100/01

3 W 100/01Obergericht23.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 100/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-23

Aktenzeichen: 3 W 100/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0423.3W100.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Zwangsvollstreckungsverfahren

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückweisung der Erstbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 1. Februar 2001 mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass gegen den Schuldner ein Zwangsgeld (nicht: Ordnungsgeld) in Höhe von 400 DM festgesetzt wird.

Die Kosten des gesamten Verfahrens fallen dem Schuldner zur Last.

Gegenstandswert: bis 600 DM.

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