21 U 27/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-26, 21 U 27/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-26, 21 U 27/01
21 U 27/01Obergericht26.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 27/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-26
Aktenzeichen: 21 U 27/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0626.21U27.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. gegen das am 19.07.2000 verkündete Urteil der 5. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Be-klagten können die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollsteckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in die-ser Höhe leistet.
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