I-6 U 207/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-28, I-6 U 207/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-06-28, I-6 U 207/00
I-6 U 207/00Obergericht28.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 207/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-28
Aktenzeichen: I-6 U 207/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0628.I6U207.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 70,07 DM nebst 4 % Zinsen p.a. seit dem 17. Mai 2000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung von 87 .......S-Aktien, ........... Im übrigen werden Klage und Widerklage abge-wiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 3/4 und der Beklagten 1/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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