I-23 U 6/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-08-20, I-23 U 6/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-08-20, I-23 U 6/01
I-23 U 6/01Obergericht20.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 6/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-20
Aktenzeichen: I-23 U 6/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0820.I23U6.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Oktober 2000 verkündete Urteil des Einzelrich-ters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49.608,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.9.
2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der erstinstanzlichen Beweisaufnah-me fallen dem Kläger zur Last. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Beru-fung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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