Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-08-30, I-6 U 3/01

I-6 U 3/01Obergericht30.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 3/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-30

Aktenzeichen: I-6 U 3/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0830.I6U3.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 1. August 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.860,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. März 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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