24 U 129/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, 24 U 129/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, 24 U 129/01
24 U 129/01Obergericht19.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 129/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-19
Aktenzeichen: 24 U 129/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0219.24U129.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung der weiter gehenden Klage verurteilt, an die Klägerin über den durch Teilanerkenntnisurteil desselben Gerichts vom 28. März 2001 zugesprochenen Betrag hinaus weitere 685,03 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 4.959,97 Euro seit dem 09. Juni 2000 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 36% und der Beklagten zu 64% auferlegt; die Kosten des zweiten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 83% und die Beklagte zu 17%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.