I-24 U 125/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, I-24 U 125/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-19, I-24 U 125/01
I-24 U 125/01Obergericht19.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 125/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-19
Aktenzeichen: I-24 U 125/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0219.I24U125.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Mai 2001 verkünde-tet Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leisten.
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