Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-21, I-6 U 117/01

I-6 U 117/01Obergericht21.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 117/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-21

Aktenzeichen: I-6 U 117/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0221.I6U117.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2001 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf den zuerkannten Betrag von 11.020,00 DM in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch in Höhe von 6 %, zu entrichten hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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