4 Ws 65/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-28, 4 Ws 65/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-02-28, 4 Ws 65/02
4 Ws 65/02Obergericht28.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 Ws 65/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-28
Aktenzeichen: 4 Ws 65/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0228.4WS65.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe, dass die dem Rechtsan-walt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 327,88 EUR (= 641, 28 DM) festgesetzt werden, als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.