3 W 276/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-06, 3 W 276/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-06, 3 W 276/01
3 W 276/01Obergericht06.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 276/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-06
Aktenzeichen: 3 W 276/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0306.3W276.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Der Antragstellerin wird zu ihrer Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfah-ren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.