I-6 U 45/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-07, I-6 U 45/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-07, I-6 U 45/01
I-6 U 45/01Obergericht07.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 45/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-07
Aktenzeichen: I-6 U 45/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0307.I6U45.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Dezember 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 470.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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