Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-13, I-15 W 12/02

I-15 W 12/02Obergericht13.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 12/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-13

Aktenzeichen: I-15 W 12/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0313.I15W12.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.12.2001 auf-gehoben.

Der Klägerin wird aufgegeben binnen zwei Wochen ihre Einwilligung in die Rückgabe der von der Beklagten geleisteten Sicherheit (Pro-zessbürgschaft der V.bank, Nr....... vom 20.10.2000) zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nachzuweisen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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