Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-15, 3 Wx 13/02

3 Wx 13/02Obergericht15.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 13/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-15

Aktenzeichen: 3 Wx 13/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0315.3WX13.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1 tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000,- EUR (19.955,83 DM).

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