Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, I-24 U 64/01

I-24 U 64/01Obergericht19.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 64/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-19

Aktenzeichen: I-24 U 64/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0319.I24U64.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Januar 2001 verkündete

Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die

gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 6.200 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leistet.

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