I-24 U 64/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, I-24 U 64/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-19, I-24 U 64/01
I-24 U 64/01Obergericht19.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 64/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: I-24 U 64/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0319.I24U64.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Januar 2001 verkündete
Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die
gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 6.200 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leistet.
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