I-15 U 100/97•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-20, I-15 U 100/97
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-20, I-15 U 100/97
I-15 U 100/97Obergericht20.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 100/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-20
Aktenzeichen: I-15 U 100/97
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0320.I15U100.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10.12.1996 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - erste, zweite und dritte Instanz - hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 16.000,-- EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Spar-kasse geleistet werden.
Die Revision wird zugelassen.
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