I-10 U 146/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-21, I-10 U 146/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-21, I-10 U 146/00
I-10 U 146/00Obergericht21.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 146/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: I-10 U 146/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0321.I10U146.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Juli 2000 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.399,32 EUR
(= 10.560,16 DEM) nebst 4 % Zinsen aus 762,02 EUR (= 1.490,38 DEM) seit dem 2.1.1999, aus weiteren 2.286,06 EUR (= 4.471,14 DEM) seit dem 2.4.1999, aus weiteren 2.286,06 EUR (= 4.471,14 DEM) seit dem 2.7.1999 und aus weiteren 65,19 EUR (= 127,50 DEM) seit dem 20.10.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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