I-1 U 150/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-15, I-1 U 150/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-15, I-1 U 150/01
I-1 U 150/01Obergericht15.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 150/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-15
Aktenzeichen: I-1 U 150/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0415.I1U150.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehen-den Rechtsmittels das am 9. August 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 4.615,21 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. September 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 54 % der Klägerin und zu 46 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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