Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-16, I-4 U 81/01

I-4 U 81/01Obergericht16.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 81/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-16

Aktenzeichen: I-4 U 81/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0416.I4U81.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Februar 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.368,60 € nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September 1999 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.