I-20 W 31/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-25, I-20 W 31/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-25, I-20 W 31/02
I-20 W 31/02Obergericht25.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 31/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-25
Aktenzeichen: I-20 W 31/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0425.I20W31.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 19. März 2002 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.