Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-25, I-20 W 31/02

I-20 W 31/02Obergericht25.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 31/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-25

Aktenzeichen: I-20 W 31/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0425.I20W31.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 19. März 2002 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- € festgesetzt.

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