Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-30, 24 U 154/01

24 U 154/01Obergericht30.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 154/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 24 U 154/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0430.24U154.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am

  1. Juni 2000 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 8.000,- EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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