Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 24 U 139/01

24 U 139/01Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 139/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 24 U 139/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0514.24U139.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Mai 2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 35.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn der Beklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

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