Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 4 U 181/01

4 U 181/01Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 181/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 4 U 181/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0514.4U181.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. August 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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